Informationen zum Steuerbonus

 

Steuervorteil Privatgarten: 2-facher Bonus für Ihren Garten

 

Das Investitionsprogramm der Bundesregierung unterstützt Sie mit einem Steuerbonus. Seit dem 01.01.2009 gibt es die Möglichkeit, eine steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, wie z.B. der Gartenpflege bis zu einem Betrag von 4.000 € zu nutzen. Auf Lohnkosten für handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, lockt nun ab dem 01.01.2009 ein zusätzlicher Steuerbonus: 20 % von maximal 6.000€, also weitere 1.200 €. Achten Sie bitte auf folgende Punkte, damit Sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können:

  • Es werden nur Firmenrechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche MwSt. ausgewiesen ist.
  • In der Rechnung sind Lohnkosten getrennt auszuweisen.
  • Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden.
  • Barzahlungen werden nicht anerkannt.
  • Die Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden.

 

Wir kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuerbonus nutzen können. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt allerdings ausschließlich bei den Steuerbehörden.

 

Rufen Sie uns an: 02933-6336